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Stellungnahme und Forderung der Fraktion FW / FDP im Kreistag SOE - Teil 3

17.03.2026
Heiko Wersig, Uwe Steglich, Peggy Weinlich
Lesedauer 2 Minuten
Unter Beachtung des Flächenbeitrages von 2 % könnten man in Sachsen ca. 1.800 neue Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Höhe von 280 m errichten. Diese würden unter den gegenwärtigen technischen Standards durchschnittlich mindestens 37 TWh/Jahr (1 Anlage ca. 15 – 30 Mio. kWh/Jahr - hier 20 Mio. kWh/Jahr pro Anlage angesetzt) erzeugen. Die Bruttostromerzeugung im Freistaat Sachsen betrug im Jahr 2023 34 TWh (Quelle: Statistisches Landesamt). Durch Windkraft wären das bei voller Ausnutzung des Flächenbeitrages mehr als die jetzige gesamte Bruttostromerzeugung.

Unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen ist daher eher mit weiter steigenden Energiepreisen zu rechnen.

🔻Die Fraktion Freie Wähler/FDP fordert daher:
⚠️ eine sofortige Abkehr vom Flächenziel aufgrund des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auf Bundesebene. Dafür sind leistungsbezogene Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, ggf. unter Ermächtigung der Bundesländer, eine bedarfsgerechte Energieversorgung zu sichern.
⚠️ die Privilegierung von Vorhaben der Windenergie im Außenbereich gem. § 249 Abs. 7 BauGB zu streichen
⚠️ die Einführung einer verpflichtenden 10H-Regelung zu nächstgelegener geschlossener Wohnbebauung
⚠️ die verpflichtende Beteiligung der Betreiber von Windenergieanlagen am Netzausbau
⚠️ Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern, dies steht der zentralen Waldfunktion für Klima, Biodiversität, Tiere und Menschen diametral entgegen und würde erheblichen Waldverlust statt notwendiger Aufforstung gem. § 10 WaldG Sachsen bedeuten
⚠️ Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz sowie Sichtachsen zu historisch-kulturellen Denkmälern (z. B. Burg Stolpen) bei der Ausweisung von Vorrangflächen
⚠️Gleichmäßige Lastenverteilung zwischen den Gemeinden des Landkreises, um eine unverhältnismäßige Belastung einzelner Städte (z. B. Stolpen, Neustadt, Dippoldiswalde, Wilsdruff >2% Gemeindeanteil) zu verhindern
⚠️ Prüfung der Netzkapazitäten vor Ausweisung weiterer Vorrangflächen, unter Einbeziehung der Investitionspläne der Netzbetreiber einschl. der Speicherinfrastruktur

Unserer Fraktion ist bewusst, dass diese Forderungen ausschließlich bundesgesetzliche Regelungen betreffen, die nicht in der Zuständigkeit des Kreistages liegen. Dennoch sind wir gewählte Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger und möchten dies mit unseren Forderungen öffentlich zum Ausdruck bringen.

Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, unsere Forderungen gegenüber der Bundes- und Landesebene geltend zu machen sowie laufende Planungsverfahren kritisch zu begleiten und zu hinterfragen.


Stellungnahme und Forderung der Fraktion FW / FDP im Kreistag SOE - Teil 3