In der Sitzung des Kreistages am Montag wurde ein von der CDU initiierter Antrag, unter Mitwirkung auch unserer Fraktion, beschlossen.
Der gemeinsame Beschluss richtet sich u. a. auch an die Sächsische Staatsregierung und in der Folge an die Bundesregierung und ist als Stellungnahme der Kreisräte zu verstehen:
🚫 Der Kreistag lehnt die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten verbindlichen Flächenziele grundsätzlich ab.
Unter den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen brauchen wir den Teilregionalplan Wind, damit der Ausbau nach unseren Bedingungen geordnet bleibt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Anlagen z. B. noch näher an Siedlungen heranrücken ...
🏛️ Der Kreistag fordert die Sächsische Staatsregierung auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die Aufhebung oder eine Überarbeitung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einzusetzen.
Statt starrer Flächenquoten soll ein technologieoffenes, regional differenziertes Energiebedarfskonzept kommen, das alle Energieträger einbezieht. Ziel muss eine ausgewogene Gesamtenergieplanung sein, die Versorgungssicherheit, Verhältnismäßigkeit und regionale Unterschiede berücksichtigt. ⚡
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⚖️ Falls es auf Bundesebene keine Änderung gibt, soll die Flächenausweisung nach Grundsätzen einer ausgewogenen Raumentwicklung erfolgen.
Dabei sollen die tatsächlichen räumlichen und sozialen Unterschiede berücksichtigt werden, ebenso Zumutbarkeit, Landschaftsverträglichkeit und Akzeptanz. Das bedeutet praktisch: Nicht jede Region kann gleich belastet werden, und Schutzräume, Siedlungsnähe und regionale Besonderheiten, wie Denkmäler, Wälder, … müssen stärker zählen.
Frühere Versuche, mit pauschalen Beschlüssen oder Moratorien zu arbeiten, sind regelmäßig an übergeordnetem Recht gescheitert. Deshalb müssen wir einen Weg finden, der rechtssicher ist und gleichzeitig unsere regionalen Interessen wahrt. ✅
Ergänzend wird der Landrat aufgefordert, Eigentümer frühzeitig und verständlich zu informieren. 📢
Dabei geht es darum, klarzumachen, dass in einem Windvorranggebiet nicht automatisch und nicht ohne Weiteres gebaut werden darf und dass die tatsächliche Realisierbarkeit erst im Planungs- und Genehmigungsprozess geprüft wird.